Bürgerinformationen

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  • Bekanntmachung der Trinkwasseruntersuchung

    Bekanntmachung der Trinkwasseruntersuchung Trinkwasseruntersuchung nach Parametergruppe A+B (gem. TWVO) - WV Erbendorf


    Download (PDF)


    Veröffentlicht: 20.07.2023

  • Hinweis zur Gartenbewässerung

    Die Stadt Erbendorf weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass für Wasser, das für die Gartenbewässerung usw. aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung entnommen wird, auch eine entsprechende Abwassergebühr zu leisten ist.


    Es ist explizit ausgeschlossen, hierfür eine Ermäßigung von der Abwassergebühr zu erhalten (§ 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erbendorf). Auch ein zweiter Wasserzähler auf dem Grundstück ändert daran nichts. 


    Vielmehr ist darauf hinzuwirken, Trinkwasser zu sparen und für solche Zwecke z.B. Regenwasser zu nutzen.“



  • Abholung von Müllsäcken im Rathaus

    Die Abholung von Restmüllsäcken, Windelsäcken und Gelben Säcken erfolgt im Zimmer Nr. 204 (Stadtkasse). 


  • Kostenlose Windelsäcke

    KOSTENLOSE WINDELSÄCKE


    Berechtigte Familien mit Kleinkindern (0 - 3 Jahre) oder pflegende Angehörige erhalten monatlich 2 kostenlose Windelsäcke.

    MEHR...

  • Informationen zur Grundsteuerreform

    GRUNDSTEUERREFORM – 

    DIE NEUE GRUNDSTEUER IN BAYERN


    Das neue Landesgrundsteuergesetz wird ab 2025 in Kraft treten. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die Grundsteuer wegen veralteter Grundstückswerte nicht mehr verfassungsgemäß sei und neu geregelt werden muss. Der Bund hat daher im November 2019 seinen Entwurf für eine Grundsteuerreform verabschiedet, von dem die Länder jedoch gemäß der Länderöffnungsklausel abweichen konnten.


    Bayern geht wie angekündigt den Sonderweg mit seinem „reinen“ Flächen-Modell. Der Bayerische Landtag hat hierzu am 23.11.2021 das Bayerische Grundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.


    Wie läuft das Verfahren ab?

    Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sog. Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, der sogenannte Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern weiterhin an die Kommune zu bezahlen.


    Was bedeutet die Neuregelung?

    Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.


    Was ist zu tun?

    Die Grundsteuererklärung kann in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER –Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.

    Sofern kein Benutzerkonto bei ELSTER vorhanden ist, können sich Grundstückseigentümer bereits jetzt registrieren. Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung nicht möglich sein, kann diese auch auf Papier eingereicht werden. 


    Die Vordrucke hierfür sind ab 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, im Finanzamt oder in der Stadtverwaltung erhältlich. Die Abgabefrist ist unbedingt einzuhalten! 


    Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.


    Bei Eigentum in anderen Bundesländern?

    Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern. Weitere Informationen hierzu unter www.grundsteuerreform.de.


    Weitere Informationen oder Unterstützung?

    Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de.


    Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch erreichbar: 089 / 30 70 00 77. In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.


  • Wichtiger Hinweis für Hundebesitzer

    Die Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab weist darauf hin, dass es in letzter Zeit vermehrt zu Ungereimtheiten auf Grund der neu angebrachten Beschilderungen (Anleinpflicht) im Gemeindebereich Krummennaab (speziell im Bereich entlang des Fichtelnaabrad-und Steinwaldradweges sowie das Gebiet bei Kühlenmorgen, Waffenhammer, Bayrischhof, Ziegelhütte und Schmierofen) gekommen ist.


    Es wird darauf hingewiesen, dass die von der Gemeinde Krummennaab erlassene Hundehaltungsverordnung nach Art. 18 Abs. 1 des

    LStVG ist auch ohne eine zusätzliche Beschilderung wirksam und verbindlich ist!


    Daher ist die Gemeinde Krummennaab nun zu dem Entschluss gekommen, auf die Beschilderungen

    zur aktuellen Hundehaltungsverordnung gänzlich zu verzichten, um etwaige Verwirrungen zu vermeiden.


    Die Hundehaltungsverordnung kann auf der Homepage der Gemeinde Krummennaab unter

    https://krummennaab.de/wp-content/uploads/sites/2/2020/12/Hundehalteverordnung.pdf oder im Rathaus

    Krummennaab eingesehen werden.

    Die Beschilderungen zur Benutzungssatzung Bürgerpark und zur Benutzungssatzung Liege-und

    Freizeitbereich Erlenweiher bleiben hiervon unberührt.


    Inhalt des Informationsschreibens der Gemeinde Krummennaab HIER.

Aktuelle Termine  

SPRECHTAG des Notariats Neustadt/Waldnaab 
findet im Besprechungszimmer des Verkehrsamts statt. Telefonische Terminvereinbarung unter Tel. (09602) 944050 ist erforderlich. 

Nächstmöglicher Termin:
Donnerstag, 20.03.2025, 15 Uhr

Allgemeine Informationen

Einführung der Digitalen Bauakte 

im Landratsamt Tirschenreuth


Das Landratsamt Tirschenreuth macht einen weiteren großen Schritt in Richtung Digitalisierung. Seit 1. April 2024 können baurechtliche Anträge digital eingereicht werden. Nach umfassenden Vorbereitungen steht die Infrastruktur für die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren bereit. Dieser Schritt markiert eine bedeutende Veränderung im Verwaltungsprozess und bringt zahlreiche Vorteile für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Kommunen mit sich.


Ein zentraler Aspekt der Neuerung ist die digitale Bearbeitung sämtlicher Bauanträge. Dies bedeutet eine Effizienzsteigerung und eine beschleunigte Abwicklung der Verfahren. Auch die Gemeinden sind an diesem Schritt beteiligt und erhalten entsprechende Zugänge zum Onlineportal. Dadurch können in Zukunft alle Beteiligten, auch die Bürgerinnen und Bürger, den aktuellen Verfahrensstand ihrer Anträge einsehen. Das Bauamt bittet dabei um Beachtung, dass alle baurechtlichen Anträge, über die das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde zu entscheiden hat, beim Landratsamt – und nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde – einzureichen sind.


Landrat Roland Grillmeier betont die Bedeutung dieses Schrittes: „Die Einführung der Digitalen Bauakte ist ein wichtiger Meilenstein für unseren Landkreis. Sie ermöglicht nicht nur eine zeitgemäße Verwaltung, sondern auch eine vereinfachte und schnellere Abwicklung von Bauprojekten. Wir sind davon überzeugt, dass diese Maßnahme sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Kommunen zugutekommen wird und freuen uns auf die ersten digitalen Anträge."

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter äußerte sich ebenfalls positiv zu dieser Entwicklung: „Die Digitalisierung ist eine große Chance - für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Kommunen. Ich freue mich, dass nun auch der Landkreis Tirschenreuth dazukommt und damit schon 81 Städte und Landratsämter in Bayern den Digitalen Bauantrag anbieten, bei 29 weiteren läuft der Probebetrieb. Zusammen sind das bereits mehr als drei Viertel aller bayerischen Bauaufsichtsbehörden. Die Erfahrungen sind rundum positiv: Insgesamt sind an den bislang teilnehmenden Ämtern schon rund 18.000 digitale Anträge eingereicht worden."



Für weitere Informationen und die Nutzung des Digitalen Bauantrags besuchen Sie bitte https://www.digitalerbauantrag.bayern.de

oder https://www.kreis-tir.de/digitale-verwaltung. Außerdem steht Sebastian Putzer (09631/88-364, sebastian.putzer@tirschenreuth.de) für Rückfragen zur Verfügung.


Grüngutannahme wird geöffnet

Die Annahmestelle für Grüngut und Bauschutt am städtischen Bauhof ist ab

Samstag, 8. März 2025 

geöffnet.

Allgemeine Öffnungszeiten:

März:
Samstag, von 12.00 bis 15.00 Uhr

April - Oktober
Samstag, von 12.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch, von 17.00 bis 18.30 Uhr
November:

Samstag, von 12.00 bis 15.00 Uhr

Weitere Informationen in der Bekanntmachung!



STADTWERKE ERBENDORF

ALLGEMEINDE INFORMATION:
AUSTAUSCH DER WASSERZÄHLER
  
Ab Januar 2025 stehen in der Stadt Erbendorf und den Ortsteilen Zählerwechsel an. Die nach dem Eichgesetz abgelaufenen Wasserzähler werden gegen moderne Funk-Zähler getauscht.

In den nächsten Wochen werden die Wasserzähler in folgenden Straßen und Ortsteilen gewechselt:

Erbendorf: Bergstraße, Gartenstraße, Lindenstraße,  
Schweißlohstraße

Hauxdorf, Inglashof, Neuenreuth, Plärn, 
Steinbach, Boxdorf, Siegritz, Thann

Wenn Ihr Zähler in diesem Jahr gewechselt werden muss, besucht Sie einer unserer Mitarbeiter der Wasserversorgung oder einer beauftragten Installateur-Fima persönlich. Falls er Sie nicht antrifft oder der Zeitpunkt ungünstig ist, hinterlässt er einen Handzettel. Anschließend können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Wichtig ist für unsere Mitarbeiter, dass der Zugang zur Wasserzähleranlage hindernisfrei erfolgen kann. Die Dauer des Zählerwechsels und die damit verbundenen Versorgungsunterbrechungen beanspruchen rund 15 bis 30 Minuten. Die Dauer kann sich aber je nach Zugangsmöglichkeiten, der Art des Zählers und anderen technischen Gegebenheiten auch verlängern.

Alle Mitarbeiter der Stadtwerke Erbendorf bzw. von uns beauftragte Firmen können sich ausweisen. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall im Rathaus unter der Telefon-Nr. 09682/9210-0 nach.

Die Zähleruhren selbst sind Eigentum der Stadtwerke Erbendorf. Die neuen Ultraschall-Wasserzähler haben mit 12 Jahren eine deutlich längere Einsatzzeit und bieten gegenüber den herkömmlichen, mechanischen Zählern viele Vorteile. Lesen Sie dazu bitte die Informationen zum Einbau und zur Verwendung von elektronischen Wasserzählern sowie die Bedienungsanleitung. Beides steht als Download unter www.erbendorf.de zur Verfügung.

Für den Einbau der neuen Zählergeneration ist ein Wasserzählerbügel zwingend erforderlich. Bitte prüfen Sie vorab unbedingt, ob ein solcher Bügel bereits in Ihrer Anlage verbaut ist oder beauftragen Sie rechtzeitig vorher bei einem anerkannten Installateurbetrieb die Installation.






Wichtige Hinweise

zur Grundsteuerfestsetzung zum 01.01.2025


Fragen und Antworten zur Grundsteuerfestsetzung

>>DOWNLOAD




>>>HINWEISE WEGEN NACHFRAGEN


Durch die Grundsteuerreform 2025 sind die Finanzämter bei Umschreibungen, insbesondere hinsichtlich Eigentümerwechseln, in den Rückstand geraten. Auch gibt es viele Fälle die noch manuell vom Finanzamt oder von der Stadtverwaltung bearbeitet werden müssen. Es handelt sich hierbei um rd. 10 % aller Grundsteuerfälle. Da die Grundsteuer in Erbendorf erst am 1. Juli 2025 fällig wird bitten wir daher von telefonischen Anfragen dazu abzusehen, da dies die Bearbeitung weiter verzögern würde. Aller Umschreibungen werden vom Finanzamt der Stadt mitgeteilt, sobald diese durch das Finanzamt abgearbeitet wurden. Erst dann kann die Stadt auch einen Eigentümerwechsel vornehmen. Die offenen Fälle sollen in den nächsten Wochen und Monaten Stück für Stück abgearbeitet werden.

 

Auch bei Messbeträgen, die zu hoch erscheinen, bitten wir Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt aufzunehmen. Die Stadtverwaltung hat weder Einsicht in die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes noch darf es eigenständig Messbeträge anpassen. Fehler oder Anträge auf Änderungen müssen immer an das Finanzamt gemeldet werden. Erst nachdem die Stadt geänderte Messbescheide vom Finanzamt erhält, darf diese die Grundsteuerbescheide auch entsprechend abändern.

 

Bei sonstigen Fragen zur Grundsteuer, die nicht die vorgenannten Punkte betreffen, bitten wir ebenfalls von Anrufen abzusehen. Eine E-Mail oder ein Brief an die Stadtverwaltung ist hier zielführender, da ein großes Aufkommen an Anrufen und persönlichen Vorsprachen die Bearbeitung der offenen Fälle weiter verzögern würde.

 

Wir bedanken und für Ihr Verständnis.


Ihre

Stadtverwaltung



Aus dem Standesamt

TRAUUNGSTERMINE 
Am Standesamt Erbendorf können Trauungen neben den regulären Öffnungszeiten des Rathauses auch an Samstagen vollzogen werden. 

Dazu wurden bestimmte Termine für das Jahr 2025 festgelegt. Abweichungen sind nicht möglich.
 
Nähere Informationen:
Standesamt - Tel. (09682) 9210-13




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