Bürgerinformationen

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  • Bekanntmachung der Trinkwasseruntersuchung

    Bekanntmachung der Trinkwasseruntersuchung Trinkwasseruntersuchung nach 

    Parametergruppe A+B (gem. TWVO) - Wasserversorgung Erbendorf


    Download (PDF)


    Veröffentlicht: 20.06.2025

  • Hinweis zur Gartenbewässerung

    Die Stadt Erbendorf weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass für Wasser, das für die Gartenbewässerung usw. aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung entnommen wird, auch eine entsprechende Abwassergebühr zu leisten ist.


    Es ist explizit ausgeschlossen, hierfür eine Ermäßigung von der Abwassergebühr zu erhalten (§ 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erbendorf). Auch ein zweiter Wasserzähler auf dem Grundstück ändert daran nichts. 


    Vielmehr ist darauf hinzuwirken, Trinkwasser zu sparen und für solche Zwecke z.B. Regenwasser zu nutzen.“



  • Abholung von Müllsäcken im Rathaus

    Die Abholung von Restmüllsäcken, Windelsäcken und Gelben Säcken erfolgt im Zimmer Nr. 204 (Stadtkasse). 


  • Informationen zur Grundsteuerreform

    GRUNDSTEUERREFORM – 

    DIE NEUE GRUNDSTEUER IN BAYERN


    Das neue Landesgrundsteuergesetz wird ab 2025 in Kraft treten. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die Grundsteuer wegen veralteter Grundstückswerte nicht mehr verfassungsgemäß sei und neu geregelt werden muss. Der Bund hat daher im November 2019 seinen Entwurf für eine Grundsteuerreform verabschiedet, von dem die Länder jedoch gemäß der Länderöffnungsklausel abweichen konnten.


    Bayern geht wie angekündigt den Sonderweg mit seinem „reinen“ Flächen-Modell. Der Bayerische Landtag hat hierzu am 23.11.2021 das Bayerische Grundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.


    Wie läuft das Verfahren ab?

    Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sog. Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, der sogenannte Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern weiterhin an die Kommune zu bezahlen.


    Was bedeutet die Neuregelung?

    Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.


    Was ist zu tun?

    Die Grundsteuererklärung kann in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER –Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.

    Sofern kein Benutzerkonto bei ELSTER vorhanden ist, können sich Grundstückseigentümer bereits jetzt registrieren. Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung nicht möglich sein, kann diese auch auf Papier eingereicht werden. 


    Die Vordrucke hierfür sind ab 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, im Finanzamt oder in der Stadtverwaltung erhältlich. Die Abgabefrist ist unbedingt einzuhalten! 


    Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.


    Bei Eigentum in anderen Bundesländern?

    Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern. Weitere Informationen hierzu unter www.grundsteuerreform.de.


    Weitere Informationen oder Unterstützung?

    Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de.


    Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch erreichbar: 089 / 30 70 00 77. In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.


  • Wichtiger Hinweis für Hundebesitzer

    Die Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab weist darauf hin, dass es in letzter Zeit vermehrt zu Ungereimtheiten auf Grund der neu angebrachten Beschilderungen (Anleinpflicht) im Gemeindebereich Krummennaab (speziell im Bereich entlang des Fichtelnaabrad-und Steinwaldradweges sowie das Gebiet bei Kühlenmorgen, Waffenhammer, Bayrischhof, Ziegelhütte und Schmierofen) gekommen ist.


    Es wird darauf hingewiesen, dass die von der Gemeinde Krummennaab erlassene Hundehaltungsverordnung nach Art. 18 Abs. 1 des

    LStVG ist auch ohne eine zusätzliche Beschilderung wirksam und verbindlich ist!


    Daher ist die Gemeinde Krummennaab nun zu dem Entschluss gekommen, auf die Beschilderungen

    zur aktuellen Hundehaltungsverordnung gänzlich zu verzichten, um etwaige Verwirrungen zu vermeiden.


    Die Hundehaltungsverordnung kann auf der Homepage der Gemeinde Krummennaab unter

    https://krummennaab.de/wp-content/uploads/sites/2/2020/12/Hundehalteverordnung.pdf oder im Rathaus

    Krummennaab eingesehen werden.

    Die Beschilderungen zur Benutzungssatzung Bürgerpark und zur Benutzungssatzung Liege-und

    Freizeitbereich Erlenweiher bleiben hiervon unberührt.


    Inhalt des Informationsschreibens der Gemeinde Krummennaab HIER.

Aktuelle Termine  


SPRECHTAG des Notariats Neustadt/Waldnaab 

findet im Besprechungszimmer des Verkehrsamts statt. Telefonische Terminvereinbarung unter Tel. (09602) 944050 ist erforderlich. 


Nächstmöglicher Termin:

Donnerstag, 25.06.2026, 15 Uhr


FREIBAD IM JAHR 2026 GESCHLOSSEN


Sanierung und Schließung des Freibades in der Saison 2026 beschlossen


Die Weichen für die Zukunft des städtischen Freibades sind gestellt. Um die Baumaßnahmen zügig umsetzen zu können, wird das Freibad im Jahr 2026 für den Badebetrieb komplett geschlossen.


In der Stadtratssitzung am 30. April 2026 wurden die Aufträge für die Sanierung vergeben. Die Gesamtkosten für die Baumeisterarbeiten, die Folienauskleidung sowie die Planungs- und Honorarkosten belaufen sich aktuell auf rund 950.000 Euro. Da die Stadt für das Freibad zu 100 % vorsteuerabzugsberechtigt ist, reduzieren sich die kalkulierten tatsächlichen Kosten unter Berücksichtigung aller Maßnahmen auf etwa 827.900 Euro. Für die Sanierungsprojekt wird mit einem staatlichen Fördersatz von rund 60 Prozent gerechnet. Zusätzlich soll ein behindertengerechter Eingang erstellt werden.



Freibad 2026 geschlossen

Um die technischen Anlagen und die Beckeninfrastruktur auf den neuesten Stand zu bringen, ist eine Schließung des Bades während der gesamten Saison 2026 unumgänglich. Der Stadtrat betont, dass diese Investition notwendig ist, um die Attraktivität des Bades langfristig zu sichern und es für die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Region zukunftsfähig aufzustellen.



Aus dem Einwohnermeldeamt


Einführung eines QR-Codes für die Ausgabe von Ausweisdokumenten

 

Zur Verbesserung des Bürgerservices wird ab sofort bei der Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen ein individueller QR-Code bereitgestellt.

 

Dieser Code ermöglicht den Antragstellenden, den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Dokumentes jederzeit bequem und eigenständig abzufragen. Durch das Scannen des Codes mit einem geeigneten Endgerät (z. B. Smartphone oder Tablet) werden die entsprechenden Statusinformationen direkt angezeigt.

 

Die Abholung kann künftig während der Öffnungszeiten auch ohne Terminvereinbarung erfolgen.

 

Für Rückfragen stehen die zuständigen Sachbearbeiter gerne zur Verfügung.






Aus dem Standesamt


TRAUUNGSTERMINE 

Am Standesamt Erbendorf können Trauungen neben den regulären Öffnungszeiten des Rathauses auch an Samstagen vollzogen werden. 


Dazu wurden bestimmte Termine festgelegt. Abweichungen sind nicht möglich.

>>DOWNLOAD TERMINE 2026

 

Nähere Informationen:

Standesamt - Tel. (09682) 9210-13






Vorübergehende Wasserabsperrung im Gebiet Schloßzelch

am Mittwoch, 20. Mai 2026


Aufgrund dringender Arbeiten am Trinkwasserversorgungsnetz muss die Wasserversorgung in Teilen des Stadtgebietes Schloßzelch vorübergehend unterbrochen werden.


Die Absperrung betrifft die folgenden Bereiche:

  • Josef-Höser-Straße  9,13,15,16,17,18,19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 28a, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 40 und 42
  • Altenstädter Straße  7, 9, 10, 11, 13, 15, 17, 17 ½, 19, 21und 23
  • Hoinzenweg 19
  • Hans-Schrembs-Straße  8 und 10  


Die Maßnahme wird am Mittwoch, den 20. Mai 2026, in der Zeit von 9 Uhr bis voraussichtlich 15 Uhr durchgeführt.


Wichtige Hinweise für Anwohnende:

  • Vorrat anlegen: Die betroffenen Haushalte werden gebeten, sich für den genannten Zeitraum rechtzeitig mit einem ausreichenden Vorrat an Trink- und Brauchwasser zu versorgen.
  • Geräte ausschalten: Um Schäden an Haushaltsgeräten zu vermeiden, sollten Waschmaschinen, Spülmaschinen oder Boiler während der Absperrung nicht betrieben werden.
  • Wasserhähne geschlossen halten: Bitte lassen Sie die Entnahmestellen während der Arbeiten geschlossen, um unkontrolliertes Auslaufen bei der Wiederinbetriebnahme zu verhindern.


Nach Beendigung der Arbeiten kann es kurzzeitig zu Trübungen des Wassers oder zu Lufteinschlüssen kommen. Diese sind gesundheitlich unbedenklich. Es wird empfohlen, das Wasser nach der Wiederkehr so lange laufen zu lassen, bis es wieder klar und kühl fließt.

Der städtische Bauhof ist bemüht, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten und die Arbeiten zügig abzuschließen. Für das Verständnis der betroffenen Bürgerinnen und Bürger danken wir herzlich.

STADT ERBENDORF


ALLGEMEINE INFORMATION:

AUSTAUSCH DER WASSERZÄHLER

  

Ab Januar 2025 stehen in der Stadt Erbendorf und den Ortsteilen Zählerwechsel an. Die nach dem Eichgesetz abgelaufenen Wasserzähler werden gegen moderne Funk-Zähler getauscht.


Wenn Ihr Zähler in diesem Jahr gewechselt werden muss, besucht Sie einer unserer Mitarbeiter der Wasserversorgung oder einer beauftragten Installateur-Fima persönlich. Falls er Sie nicht antrifft oder der Zeitpunkt ungünstig ist, hinterlässt er einen Handzettel. Anschließend können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Wichtig ist für unsere Mitarbeiter, dass der Zugang zur Wasserzähleranlage hindernisfrei erfolgen kann. Die Dauer des Zählerwechsels und die damit verbundenen Versorgungsunterbrechungen beanspruchen rund 15 bis 30 Minuten. Die Dauer kann sich aber je nach Zugangsmöglichkeiten, der Art des Zählers und anderen technischen Gegebenheiten auch verlängern.


Alle Mitarbeiter der Stadt Erbendorf bzw. von uns beauftragte Firmen können sich ausweisen. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall im Rathaus unter der Telefon-Nr. 09682/9210-0 nach.


Die Zähleruhren selbst sind Eigentum der Stadt Erbendorf. Die neuen Ultraschall-Wasserzähler haben mit 12 Jahren eine deutlich längere Einsatzzeit und bieten gegenüber den herkömmlichen, mechanischen Zählern viele Vorteile. Lesen Sie dazu bitte die Informationen zum Einbau und zur Verwendung von elektronischen Wasserzählern sowie die Bedienungsanleitung. Beides steht als Download unter www.erbendorf.de zur Verfügung.


Für den Einbau der neuen Zählergeneration ist ein Wasserzählerbügel zwingend erforderlich. Bitte prüfen Sie vorab unbedingt, ob ein solcher Bügel bereits in Ihrer Anlage verbaut ist oder beauftragen Sie rechtzeitig vorher bei einem anerkannten Installateurbetrieb die Installation.


>>INFOS ZUM WASSERZÄHLERAUSTAUSCH GRÖTSCHENREUTH


>>INFORMATION ZUM EINBAU UND ZUR VERWENDUNG ELEKTRONISCHER WASSERZÄHLER


>>BEDIENUNGSANLEITUNG