Bürgerinformationen

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BIS - Bürgerinformationssystem


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  • Bekanntmachung der Trinkwasseruntersuchung

    Bekanntmachung der Trinkwasseruntersuchung Trinkwasseruntersuchung nach Parametergruppe A+B (gem. TWVO) - WV Erbendorf


    Download (PDF)


    Veröffentlicht: 20.07.2023

  • Hinweis zur Gartenbewässerung

    Die Stadt Erbendorf weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass für Wasser, das für die Gartenbewässerung usw. aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung entnommen wird, auch eine entsprechende Abwassergebühr zu leisten ist.


    Es ist explizit ausgeschlossen, hierfür eine Ermäßigung von der Abwassergebühr zu erhalten (§ 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erbendorf). Auch ein zweiter Wasserzähler auf dem Grundstück ändert daran nichts. 


    Vielmehr ist darauf hinzuwirken, Trinkwasser zu sparen und für solche Zwecke z.B. Regenwasser zu nutzen.“



  • Abholung von Müllsäcken im Rathaus

    Die Abholung von Restmüllsäcken, Windelsäcken und Gelben Säcken erfolgt im Zimmer Nr. 204 (Stadtkasse). 


  • Kostenlose Windelsäcke

    KOSTENLOSE WINDELSÄCKE


    Berechtigte Familien mit Kleinkindern (0 - 3 Jahre) oder pflegende Angehörige erhalten monatlich 2 kostenlose Windelsäcke.

    MEHR...

  • Informationen zur Grundsteuerreform

    GRUNDSTEUERREFORM – 

    DIE NEUE GRUNDSTEUER IN BAYERN


    Das neue Landesgrundsteuergesetz wird ab 2025 in Kraft treten. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die Grundsteuer wegen veralteter Grundstückswerte nicht mehr verfassungsgemäß sei und neu geregelt werden muss. Der Bund hat daher im November 2019 seinen Entwurf für eine Grundsteuerreform verabschiedet, von dem die Länder jedoch gemäß der Länderöffnungsklausel abweichen konnten.


    Bayern geht wie angekündigt den Sonderweg mit seinem „reinen“ Flächen-Modell. Der Bayerische Landtag hat hierzu am 23.11.2021 das Bayerische Grundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.


    Wie läuft das Verfahren ab?

    Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sog. Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, der sogenannte Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern weiterhin an die Kommune zu bezahlen.


    Was bedeutet die Neuregelung?

    Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.


    Was ist zu tun?

    Die Grundsteuererklärung kann in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER –Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.

    Sofern kein Benutzerkonto bei ELSTER vorhanden ist, können sich Grundstückseigentümer bereits jetzt registrieren. Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung nicht möglich sein, kann diese auch auf Papier eingereicht werden. 


    Die Vordrucke hierfür sind ab 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, im Finanzamt oder in der Stadtverwaltung erhältlich. Die Abgabefrist ist unbedingt einzuhalten! 


    Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.


    Bei Eigentum in anderen Bundesländern?

    Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern. Weitere Informationen hierzu unter www.grundsteuerreform.de.


    Weitere Informationen oder Unterstützung?

    Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de.


    Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch erreichbar: 089 / 30 70 00 77. In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.


  • Wichtiger Hinweis für Hundebesitzer

    Die Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab weist darauf hin, dass es in letzter Zeit vermehrt zu Ungereimtheiten auf Grund der neu angebrachten Beschilderungen (Anleinpflicht) im Gemeindebereich Krummennaab (speziell im Bereich entlang des Fichtelnaabrad-und Steinwaldradweges sowie das Gebiet bei Kühlenmorgen, Waffenhammer, Bayrischhof, Ziegelhütte und Schmierofen) gekommen ist.


    Es wird darauf hingewiesen, dass die von der Gemeinde Krummennaab erlassene Hundehaltungsverordnung nach Art. 18 Abs. 1 des

    LStVG ist auch ohne eine zusätzliche Beschilderung wirksam und verbindlich ist!


    Daher ist die Gemeinde Krummennaab nun zu dem Entschluss gekommen, auf die Beschilderungen

    zur aktuellen Hundehaltungsverordnung gänzlich zu verzichten, um etwaige Verwirrungen zu vermeiden.


    Die Hundehaltungsverordnung kann auf der Homepage der Gemeinde Krummennaab unter

    https://krummennaab.de/wp-content/uploads/sites/2/2020/12/Hundehalteverordnung.pdf oder im Rathaus

    Krummennaab eingesehen werden.

    Die Beschilderungen zur Benutzungssatzung Bürgerpark und zur Benutzungssatzung Liege-und

    Freizeitbereich Erlenweiher bleiben hiervon unberührt.


    Inhalt des Informationsschreibens der Gemeinde Krummennaab HIER.

Allgemeine Informationen

Einführung der Digitalen Bauakte 

im Landratsamt Tirschenreuth


Das Landratsamt Tirschenreuth macht einen weiteren großen Schritt in Richtung Digitalisierung. Seit 1. April 2024 können baurechtliche Anträge digital eingereicht werden. Nach umfassenden Vorbereitungen steht die Infrastruktur für die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren bereit. Dieser Schritt markiert eine bedeutende Veränderung im Verwaltungsprozess und bringt zahlreiche Vorteile für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Kommunen mit sich.


Ein zentraler Aspekt der Neuerung ist die digitale Bearbeitung sämtlicher Bauanträge. Dies bedeutet eine Effizienzsteigerung und eine beschleunigte Abwicklung der Verfahren. Auch die Gemeinden sind an diesem Schritt beteiligt und erhalten entsprechende Zugänge zum Onlineportal. Dadurch können in Zukunft alle Beteiligten, auch die Bürgerinnen und Bürger, den aktuellen Verfahrensstand ihrer Anträge einsehen. Das Bauamt bittet dabei um Beachtung, dass alle baurechtlichen Anträge, über die das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde zu entscheiden hat, beim Landratsamt – und nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde – einzureichen sind.


Landrat Roland Grillmeier betont die Bedeutung dieses Schrittes: „Die Einführung der Digitalen Bauakte ist ein wichtiger Meilenstein für unseren Landkreis. Sie ermöglicht nicht nur eine zeitgemäße Verwaltung, sondern auch eine vereinfachte und schnellere Abwicklung von Bauprojekten. Wir sind davon überzeugt, dass diese Maßnahme sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Kommunen zugutekommen wird und freuen uns auf die ersten digitalen Anträge."

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter äußerte sich ebenfalls positiv zu dieser Entwicklung: „Die Digitalisierung ist eine große Chance - für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Kommunen. Ich freue mich, dass nun auch der Landkreis Tirschenreuth dazukommt und damit schon 81 Städte und Landratsämter in Bayern den Digitalen Bauantrag anbieten, bei 29 weiteren läuft der Probebetrieb. Zusammen sind das bereits mehr als drei Viertel aller bayerischen Bauaufsichtsbehörden. Die Erfahrungen sind rundum positiv: Insgesamt sind an den bislang teilnehmenden Ämtern schon rund 18.000 digitale Anträge eingereicht worden."



Für weitere Informationen und die Nutzung des Digitalen Bauantrags besuchen Sie bitte https://www.digitalerbauantrag.bayern.de

oder https://www.kreis-tir.de/digitale-verwaltung. Außerdem steht Sebastian Putzer (09631/88-364, sebastian.putzer@tirschenreuth.de) für Rückfragen zur Verfügung.


Aktuelle Termine  

GRÜNGUTANNAHME BAUHOF

Die Annahmestelle für Grüngut am städtischen Bauhof ist 

ab 26. Oktober 2024
nur noch an jedem Samstag von 12 bis 15 Uhr

geöffnet.

Gebühren:
Die Gebühr für Grünabfälle beträgt pro angefangenen halben Kubikmeter 5,00 EUR. Diese Gebühr ist bei Anlieferung in bar zu zahlen.



SPRECHTAG des Notariats Neustadt/Waldnaab 
findet im Besprechungszimmer des Verkehrsamts statt. Telefonische Terminvereinbarung unter Tel. (09602) 944050 ist erforderlich. 

Nächstmöglicher Termin:
Donnerstag, 21.11.2024, 15 Uhr



BÜRGERVERSAMMLUNGEN 2024
Die Bürgerversammlungen in diesem Jahr finden an den folgenden Terminen, jeweils um 19.30 Uhr, statt: 

Mittwoch 06.11.2024 - ehem. Gem. Grötschenreuth
>Feuerwehrhaus in Grötschenreuth

Donnerstag, 07.11.2024 - ehem. Gem. Wetzldorf
>Schützenhaus Siegritz

Dienstag, 12.11.2024 - ehem. Gem. Wildenreuth
>Jugendheim Wildenreuth

Donnerstag, 14.11.2024 - Stadt Erbendorf
>Stadthalle Erbendorf

Anträge, die bei der Bürgerversammlung behandelt werden sollen, sind eine Woche vor dem jeweiligen Termin schriftlich im Rathaus einzureichen. 



VEREINSVORSTÄNDEVERSAMMLUNG

Die Stadt Erbendorf lädt alle Vereinsvorstände am 

Mittwoch, 27. November 2024, um 19.00 Uhr
in die Stadthalle Erbendorf

ein.

Tagesordnung: 
1. Abgleich der größeren Veranstaltungstermine in den kommenden Jahren 
2. Rückblick auf das Bürgerfest 2024
3. Festausstattung 
4. Sonstiges

Die Vereinsvorsitzenden werden gebeten, an der Besprechung teilzunehmen oder einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.




Aus dem Standesamt

TRAUUNGSTERMINE 
Am Standesamt Erbendorf können Trauungen neben den regulären Öffnungszeiten des Rathauses auch an Samstagen vollzogen werden. 

Dazu wurden bestimmte Termine für das Jahr 2024 sowie das Jahr 2025 festgelegt. Abweichungen sind nicht möglich.
 
Nähere Informationen:
Standesamt - Tel. (09682) 9210-13




Beratungen

zu Hilfen für Pflegebedürftige und

Menschen mit Behinderung

im Jahr 2024


Die persönlichen Beratungen im Rahmen der Service- und Beratungstage des Bezirks Oberpfalz finden statt im Landratsamt Tirschenreuth, Mähringer Str. 7, Anbau Amtsgebäude, 1. Stock, Zimmer 123 (barrierefrei) zu folgenden Terminen statt:


23. Oktober  - 06. November -  20. November

04. Dezember  - 18. Dezember

jeweils von 09.00 bis 15.00 Uhr (Änderungen vorbehalten).


Ergänzend zu den Vor-Ort-Terminen werden die telefonischen Beratungen auch weiterhin

angeboten.

Angeboten werden neutrale und kostenlose Erstberatungen zu Fragen zur

➢ Hilfe zur Pflege + Ambulanten Hilfe zur Pflege

➢ Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

➢ Antragstellung

➢ Unterhaltspflicht (allgemeines)

Um Terminvereinbarung vorab wird gebeten unter den Telefonnummern 0941/9100-

2114 (Herrn Gauglitz, Berater) oder 0941/9100-2152 (Terminkoordination) oder per E-Mail

beratungsstelle@bezirk-oberpfalz.de .


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