20210605_WildeGruengutablagerung

Aktuelles aus dem Rathaus

05.06.2021 - Unerlaubte Grüngutablagerungen

Standsicherheit Straßenlampen

Große Mengen an Grüngut, sogar in Plastiksäcken verpackt, wurden auf den Wegen vom Sauweiher in die Stadt bemerkt. Für Bürgermeister Johannes Reger ein „No Go“. Er wies darauf hin, dass Grüngutablagerungen in der freien Flur, an Hecken-, Wald- und Wegrändern sowie Bachläufen verboten sind. 


„Diese Abfälle sind auch ein Ärgernis für unsere Bürger, wie wir aus dem Mängelmelder unserer Internetseite immer wieder erfahren“, stellte Bürgermeister Reger fest.


„Wir werden diese Fälle zur Anzeige bringen“, so Reger. Für ihn sind unerlaubte Grüngutablagerungen hinter dem Gartenzaun, im Wald oder an Waldrändern kein Bagatelldelikt, sondern verbotene Abfallentsorgung. „Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, muss das Material aus Steuermitteln der Stadt entsorgt werden.“


Wilde Grüngutablagerungen seien nach seinen Worten aber nicht nur wegen der Verschandelung der Landschaft und der Entsorgungskosten zu dulden. „Es können auch für die Natur Folgeschäden entstehen“, so der Bürgermeister.


Mikroorganismen sterben aufgrund der durch die Verdichtung entstehen Schimmel- und Gärprozesse, Bäume können dadurch erkranken und versehentlich eingebrachte Unkräuter oder Pflanzen, die nicht einer ursprünglich heimischen Pflanzenart angehören, zerstören das ursprüngliche Biotop. „Letztendlich sind dann Mikroorganismen und Kleinstlebewesen nicht mehr in der Lage, diese Biomasse in Humus umzusetzen.“ 


„Wilde Grüngutablagerungen und selbstverständlich auch wilde Müllablagerungen sind keine Kavaliersdelikte, sondern eine verbotene Entsorgung“, stellte Bürgermeister Reger fest. „Ich bitte alle Bürger im Interesse einer sauberen Stadt, bei der Vermeidung illegaler Grüngutablagerungen und anderer Abfälle mitzuhelfen.“ Er wies darauf hin, dass das Grüngut in der Deponie Schadenreuth mittwochs von 16 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 13 Uhr entsorgt werden.


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